Teichordnung
Mit dem Lösen eines Angelerlaubnisscheins gilt diese Teichordnung als anerkannt.
Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko.
Ein Sachkundenachweis in Form einer Sportfischerprüfung oder der Bundesfischereischein ist zwingend erforderlich, bitte bereithalten.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Wir wünschen viel Erfolg bei dem Angeln an unseren Teichen
Geangelt werden darf mit allen Naturködern, und Teigmischungen.
Blinkern sowie das Angeln mit Spinnern, Wobblern sowie jegliches Anfüttern ist untersagt.
Folgende Bestimmungen gelten für alle Teiche:
- Das Tierschutzgesetz ist zwingend zu befolgen!
- Der Angler hat für weidgerechtes, ruhiges Verhalten am Gewässer zu sorgen. Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.
- Ruhe und Frieden beim Angeln an unseren Teichen ist unser oberstes Gebot.
- Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Angelschnur, Haken, Madendosen, Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches gehören nicht in die Natur und sind eigenverantwortlich in Mülleimern zu entsorgen. Ansonsten erheben wir ein Ordnungsgeld von 50€.
- Unterfangkescher, Totschläger, Hakenlöser und Messer sind ständig bereitzuhalten.
- Der ausgedrillte Fisch muss mit dem Kescher aus dem Wasser gehoben werden und ist dann durch Schlag auf das Nachhirn zu betäuben und anschließend durch Herzstich oder Kehlschnitt zu töten. Erst danach ist der Haken zu entfernen.
- Es darf nur mit einschenkligen Haken geangelt werden.
- Drillinge und Zwillingshaken dürfen aus Fischschutzgründen nicht verwendet werden.
- Die Rollenbremse muss entsprechend der verwendeten Schnur so eingestellt sein, dass ein Schnurbruch auch bei größeren Fischen ausgeschlossen ist. Das Aufsichtspersonal behält sich vor, das Angelgerät zu kontrollieren.
- Wer sich von seinem Angelplatz entfernt, muss seine Ruten aus dem Wasser nehmen!
- Köderfische, auch tote. dürfen nicht mitgebracht werden.
- Fische am Gewässer auszunehmen ist nicht erlaubt.
- Alle Graskarpfen sind ganzjährig geschont.
- Sollte der Haken zu tief sitzen, so ist er auf keinen Fall "herauszuoperieren", sondern das Vorfach kurz vor dem Fischmaul abzuschneiden. Für den Fisch ist dieses Verfahren unschädlicher als eine stark blutende Wunde.
- Wer einen zufällig gefangenen, geschonten Fisch entnimmt, muss den Fisch mit 15 € pro kg ersetzen und erhält Teichverbot.
- Jeder Angler muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen, falls bei ihm ein Regelverstoß festgestellt wird und/oder er durch sein Verhalten das friedliche Miteinander erheblich stört. Eventuell unrechtmässig gefangene Fische werden bei Regelverstoß an die anderen anwesenden Angler verteilt!
- Gäste, die die Angler besuchen, sind herzlich willkommen. Das Angeln ist ihnen aber nicht gestattet.
- Der Angler erklärt sich mit Lösen der Angelerlaubniskarte damit einverstanden, dass eventuelle Bildaufnahmen von ihm und seinen Fängen zu Werbezwecken veröffentlicht werden, es sei denn, es wird ausdrücklich nicht gewünscht.
Diese Regeln hören sich vielleicht erst etwas übertrieben an, aber sie sind für ein zufriedenes, faires Angeln an unseren Gewässern notwendig.
Die gute Laune bei unserem schönsten Hobby, die lassen wir uns h i e r nicht verderben.
Wir wünschen viel Spaß auf unserer Anlage.
Euer Hardi