Witten-Vormholz

Teichordnung

Mit dem Lösen eines Angelerlaubnisscheins gilt diese Teichordnung als anerkannt.

Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko.

Ein Sachkundenachweis in Form einer Sportfischerprüfung oder der Bundesfischereischein ist zwingend erforderlich, bitte bereithalten.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Wir wünschen viel Erfolg bei dem Angeln an unseren Teichen

Geangelt werden darf mit allen Naturködern, und Teigmischungen.

Blinkern sowie das Angeln mit Spinnern, Wobblern sowie jegliches Anfüttern ist untersagt.

Folgende Bestimmungen gelten für alle Teiche:

Diese Regeln hören sich vielleicht erst etwas übertrieben an, aber sie sind für ein zufriedenes, faires Angeln an unseren Gewässern notwendig.

Die gute Laune bei unserem schönsten Hobby, die lassen wir uns h i e r nicht verderben.

Wir wünschen viel Spaß auf unserer Anlage.

Euer Hardi

Angelparadies Hexentreppe Trennlinie